eIDAS 2.0: Fortschritte für digitales Vertrauen in Europa
14. Mai 2024
eIDAS 2.0: Fortschritte für digitales Vertrauen in Europa
Die fortschreitende Digitalisierung erfordert stetige Anpassungen in den Verordnungen und Gesetzen, die diesen Wandel begleiten. Ein Schlüsselelement in diesem Zusammenhang ist die eIDAS-Verordnung, die elektronische Vertrauensdienste in Europa regelt. Mit der jüngsten Aktualisierung zu eIDAS 2.0 macht Europa einen wichtigen Schritt zur weiteren Harmonisierung und Modernisierung dieses Rechtsrahmens.
Die eIDAS-Verordnung im Überblick
Die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentification and trust Services) bildet den europäischen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste. Seit ihrer Einführung im Juli 2016 ist sie für alle 27 EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums verbindlich. Ihr Ziel ist es, elektronische Vertrauensdienste für den europäischen Binnenmarkt zu standardisieren.
Neuerungen mit eIDAS 2.0
Die dynamische Entwicklung der Technik erfordert kontinuierliche Anpassungen der Gesetzgebung. eIDAS 2.0 reagiert darauf, indem es den neuen Anforderungen gerecht wird. Das Update umfasst drei Schwerpunkte:
- Behebung von Schwachstellen: eIDAS 2.0 strebt eine noch einheitlichere Nutzung elektronischer Vertrauensdienste in Europa an. Durch die Beseitigung von Inkonsistenzen zwischen den Mitgliedstaaten sollen elektronische Interaktionen einfacher, sicherer und betrugsresistenter werden.
- Ausweitung der Vertrauensdienste: Die Palette der Vertrauensdienste wird erweitert, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden. Neben elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln werden nun auch die Herausgabe von digitalen Nachweisen als Vertrauensdienst berücksichtigt.
- Einführung einer ID-Wallet: Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer digitalen Brieftasche, auch ID-Wallet genannt. Diese ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, ihre Zertifikate und Nachweise zentral zu speichern und zu verwalten. Die ID-Wallet soll den Zugang zu Online-Diensten erleichtern und eine nahtlose Interaktion ermöglichen.
Wann tritt eIDAS 2.0 in Kraft?
Das Europäische Parlament hat die eIDAS-Verordnung im Februar 2024 verabschiedet und am 30. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj
Erwartungen an eIDAS 2.0
Die Überarbeitung der eIDAS-Richtlinien wird als notwendiger Schritt gesehen, um die Sicherheit elektronischer Dienste zu verbessern und Betrug zu reduzieren. Darüber hinaus sollen die Neuerungen dazu beitragen, ein digitales Europa zu fördern und gleichzeitig den Verbraucherschutz und die Offenheit für eine Vielzahl von Anwendungsfällen zu gewährleisten. Die größte Herausforderung liegt in der angemessenen Handhabung von Datenschutzmaßnahmen, um Missbrauch zu verhindern.
Fazit
eIDAS 2.0 stellt einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung Europas dar. Durch die Vereinheitlichung und Modernisierung der Vertrauensdienste werden elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt noch einfacher und sicherer.
Als Experten für digitale Identitäten sind wir bei esatus bestens auf die neuen Anforderungen von eIDAS 2.0 vorbereitet. Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne.
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